Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Monteurzimmer-Glückstadt.de · Der Keil 5 · 25348 Glückstadt

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Reservierte und seitens des Vermieters bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

5. Die Mietpreise sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, bis 10 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Zimmerreservierung zu stornieren und eine Rechnung für reservierte, aber nicht in Anspruch genommene Zimmer gemäß der Stornobedingungen zu stellen.

6. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme (Stornierung) der vertraglichen Leistungen die nachfolgenden Pauschalen zu bezahlen:

  • Stornierung zwischen einschl. 15. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
    Berechnung von 70% der bestellten/reservierten Leistungen
  • Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
    Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen
  • Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
    Berechnung von 90% der bestellten/reservierten Leistungen

Unabhängig von der Dauer der Buchung wird der Stornierungszeitpunkt ausschließlich vom ersten Buchungstag ab berechnet.

Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens des Vermieters erzielt werden.

Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

7. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

7. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 6 errechneten Betrag zu bezahlen.

8. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten. Im Falle höherer Gewalt (z. B. Brand, Streik, etc.) kann der Vermieter jede Reservierung ohne die Leistung von Schadensersatz absagen.

9. Pflichten des Mieters

a) Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist für Schäden haftbar, die durch ihn oder seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft verursacht worden sind. Die im Mietvertrag aufgeführten Personen haften als Gesamtschuldner.

b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

c) Mängel müssen sofort angezeigt werden. Unterlässt der Mieter diese Meldung so hat er kein Recht auf Mietminderung.

d) Bei Schlüsselverlust sind die Kosten in Höhe von 20,00€ vom Mieter zu tragen.

e) Das Rauchen ist nicht gestattet. Bei Nichteinhalten des Rauchverbots sind die Kosten in Höhe von 200,00 € für eine Komplettreinigung vom Mieter sowie die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu tragen. Jedes Zimmer verfügt über Rauchmelder, die mit der Brandmeldezentrale verbunden sind.

f) Das Geschirr muss vom Gast gespült hinterlassen werden. Das Spülen des Geschirrs ist nicht im Übernachtungspreis enthalten. Bei Nichtbefolgen ist ein Betrag von 15,00 € für den Arbeitsaufwand vom Mieter an den Vermieter zu zahlen.

10. Hausordnung

Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Das Hören von lauter Musik ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr zu unterlassen.

11. Haftung

Für die Haftung des Vermieters gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von dem Vermieter deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

12. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Glückstadt.